Im Bereich der Ober- oder Unterlider kommt es nicht selten zu störenden gelblichen fetthaltigen Einlagerungen (Xanthelasmen). Diese reichen meist tief in das Unterhautgewebe und eignen sich deshalb nicht für eine oberflächliche Laserbehandlung. Um Rezidive zu vermeiden, ist eine zarte aber ausreichend tief ausgeführte Schnittführung erforderlich. Bei gleichzeitig bestehenden Schlupflidern bietet sich die Entfernung im Rahmen einer Lidstraffung an.

Warzen können mit feinen chirurgischen Instrumenten auch im Gesicht problemlos entfernt werden. Genau wie bei Xanthelasmen ist im allgemeinen die Betäubung mittels Injektion einer geringen Menge eines Lokalanästhetikums mit sehr feiner Kanüle unter die Haut erforderlich. Durch zarte Operationstechnik wird eine Narbenbildung vermieden. Immer ist vorher sicherzustellen, dass keine bösartigen Veränderungen vorliegen, die eine andere Operationstechnik erfordern.

 

1. Vorabklärung

In einem persönlichen Gespräch ermitteln unsere Spezialisten der Augenarztpraxis und Tagesklinik Prof. Dr. Bangerter AG, welche Haut- und Formveränderungen der Lider und in der Lidumgebung Sie stören und wie man diese beheben könnte. Gerne beantworten wir dann auch Ihre Fragen und besprechen zusammen, wie die nächsten Schritte aussehen werden.

 

2. Voruntersuchung

Bei der Voruntersuchung wird der Prozess des chirurgischen Eingriffs mit Ihnen detailliert besprochen. Sie werden von unseren Augenarztspezialisten genau untersucht und falls erforderlich wird eine Gesichtsfelduntersuchung und eine Fotographie durchgeführt. Anschliessend wir die entsprechende Behandlung mit Ihnen diskutiert und ein Termin für den Eingriff festgesetzt.

Die Kosten der Voruntersuchungen sind abhängig davon, ob es sich um einen kosmetischen oder medizinischen Eingriff handelt. Ist letzteres der Fall werden die Kosten für in der Schweiz versicherte Patienten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Auch die Voruntersuchung findet bei uns in St. Gallen statt.

 

3. Behandlungstag

Vor der Operation kann das Absetzen oder Ändern einer blutverdünnenden Therapie notwendig sein.

Hauteinlagerungen und Warzen werden ambulant und in lokaler Betäubung bei uns in der Augenarztpraxis operiert. Im Bereich der Ober- oder Unterlider kommt es nicht selten zu störenden gelblichen fetthaltigen Einlagerungen, sogenannten Xanthelasmen. Diese eignen sich oft auch für eine oberflächliche Laserbehandlung. Um Rezidive zu vermeiden, kann auch eine zarte aber ausreichend tief ausgeführte Schnittführung erforderlich sein. Bei gleichzeitig bestehenden Schlupflidern bietet sich die Entfernung im Rahmen einer Lidstraffung an.

Warzen können mit feinen chirurgischen Instrumenten oder mittels Kauter-Verödung auch im Gesicht problemlos entfernt werden. Genau wie bei Xanthelasmen ist im allgemeinen die Betäubung mittels Injektion einer geringen Menge eines Lokalanästhetikums mit sehr feiner Kanüle unter die Haut erforderlich. Durch zarte Operationstechnik wird eine Narbenbildung vermieden. Immer ist vorher sicherzustellen, dass keine bösartigen Veränderungen vorliegen, die eine andere Operationstechnik erfordern.

In der Regel kann man am nächsten Tag wieder arbeiten gehen.

Die Kosten werden für in der Schweiz versicherte Patienten in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

 

4. Komplikationen

Das Entfernen von Hauteinlagerungen oder Warzen zählt bei uns zu den Routineeingriffen. Komplikationen können aber nie ganz ausgeschlossen werden.

 

5. Nachbehandlung

Verschriebene Medikamente sollten am Tag nach der Operation pflichtbewusst eingenommen werden. Unsere Augenärzte werden mit Ihnen den nächsten Kontrolluntersuch abmachen. Sollten Sie sich unsicher hinsichtlich des Heilungsverlaufs fühlen, melden Sie sich ungeniert jederzeit bei uns in der Augenarztpraxis.